Pressemitteilung: Eine Gefahr für uns alle – AfD-Verbot jetzt!
2. Februar 2024
„Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen. Später war es zu spät. Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist. Man muss den rollenden Schneeball zertreten.…“
Damit formulierte Erich Kästner die Erkenntnis aus dem Versagen von Politik und Gesellschaft am Ende der Weimarer Republik. Mit Entsetzen fühlen sich die letzten überlebenden Verfolgten des Naziregimes, ihre Nachkommen und alle, die ihnen zugehört haben, seit Jahren daran erinnert. Der scheinbar unaufhaltsame Aufstieg der AfD beherrscht seit Jahren die Schlagzeilen und Talkshows, während der Nazi Björn Höcke seine Position als Ideologe und „Strippenzieher“ in- und außerhalb der Partei durchsetzen und stabilisieren konnte. Die derzeitigen Massenproteste nach dem Geheimtreffen von AfD-Vertreter*innen und anderen extrem Rechten zu einem „Masterplan Remigration“ kommen da keinen Moment zu früh.
„Der ‚Flügel‘ wird nicht mehr gebraucht, er hat die Partei erobert.“ So Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA. „Die Enthüllung der Deportationspläne haben die menschenverachtende Ideologie der AfD in den Fokus der öffentlichen Debatte gebracht. Neu sind diese Pläne jedoch nicht. Schon in ihrem Grundsatzprogramm ist sie als völkisch-nationalistische Partei zu erkennen. Durch die Parteienfinanzierung der AfD werden seit Jahren Nazis staatlich alimentiert.“
Mit Blick auf die Programmatik und die politische Praxis der AfD stellen wir fest:
- Die AfD steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und verstößt mit ihren Bestrebungen gegen unsere Verfassung.
- Sie geht planvoll vor und es erscheint möglich, dass sie mit ihren verfassungswidrigen Zielen Erfolg haben könnte.
Damit ist ein Parteienverbot nach Artikel 21 (2) des Grundgesetzes möglich und vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrung notwendig.
Das Grundgesetz wurde als Gegenentwurf zur NS-Diktatur verfasst und beschlossen. Zahlreiche Bestimmungen, insbesondere der Vorrang der Grundrechte, machen dies deutlich. Auch Artikel 139, mit dem die alliierten Mächte am 8. Mai 1949 – dem Jahrestag der Befreiung – die weitere Gültigkeit von Entnazifizierungsbestimmungen festlegten, ist immer noch Mahnung und Auftrag.
- Deshalb unterstützen wir die Forderung nach einem Verbot der AfD.
- Wir fordern die Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, einen Antrag für ein AfD-Verbot zu stellen.